Serien


* Baunebenkosten
* Finanzkrise
* Energie

Hausbau-Blog


* Einnahmen und Kosten
* Tipps für Bauherren
* Carport vs. Garage

Partner


Interhyp Baufinanzierung

My-Hammer.de

Kreditverkaufsschutz-Nachtrag

Nach dem heutigen Lesen der Zeitung und eines Kommentars hier im Blog, an dieser Stelle nochmal ein Dankeschön an Ralf-Peter, sehe ich die Problematik des Forderungsverkaufes auch mit etwas anderen Augen. Die Gefahr für den Hausbesitzer ist aus mehreren Gründen wohl nicht von der Hand zu weisen.

Da hätten wir zum einen die unterschiedlichen Interessen, die Bank ist tendenziell an einer langfristigen Kunden-Beziehung interessiert und dürfte aus dieser Motivation heraus, dem Kunden im Falle finanzieller Schwierigkeiten etwas wohlwollender gegenüber stehen als der Finanzinvestor. Die Möglichkeiten einer Stundung einzelner Raten bzw. der Umschuldung dürften vom Finanzinvestor nicht ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Seine Interessen sind im Vergleich eher kurzfristiger Natur, eine hohe Rendite steht im Vordergrund. Mir ist zwar kein Fall bekannt, aber die sofortige Einforderung der im Grundbuch eingetragenen Grundschuld erscheint mir bei dieser Interessenlage nicht abwegig.


Darüber hinaus gibt es gerade bei der Grundschuld eine Gesetzeslücke. Für die finanzierende Bank sind zwar die Grundschuld und die Sicherungszweckerklärung eine Einheit, sie können allerdings - auf Grund einer Lücke im Gesetz - getrennt veräußert werden. Denkbar wäre also der Fall, dass eine Bank die Grundschuld veräußert und der Finanzinvestor diese am nächsten Tag einfordert, ohne dass er Rücksicht auf gezahlten Tilgungen nehmen muß. Im Allgemeinen bedeutet dies eine Zwangsversteigerung ihrer Immobilie. Zwar hätten sie in diesem Fall einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bank, aber man kann sich schon denken, wer in diesem Fall schneller ist. Derzeit berät der Finanzausschuss des Bundestages über ein geplantes Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken. Damit dürfte dieses Problem dann aus der Welt sein.


Gefahr droht aber auch noch von anderer Seite. Ralf-Peter schrieb in seinem Kommentar zum ersten Beitrag hierzu, dass dem Kunde bei sinkender Bonität oder bei Verschlechterung der Sicherheiten die Zwangsversteigerung droht. Dazu ist schon die Bank berechtigt, es bedarf also keiner vorherigen Weitergabe des Kredites. In meinem Kreditvertrag steht drin, dass die Bank jederzeit die Offenlegung meiner Finanzen verlangen kann - damit sind sicherlich Gehaltsnachweise und Arbeitsvertrag gemeint. Ausserdem steht drin, dass sie dazu berechtigt ist, jederzeit ein Wertgutachten des zu finanzierenden Objektes erstellen zu lassen und neue Sicherheiten nachfordern darf, falls die bei Vertragsabschluß hinterlegten Sicherheiten nicht mehr genügen - sprich der Wert der Immobilie sinkt.

Es ist offensichtlich, dass es die Gefahr der Zwangsvollstreckung gibt. Es ist ebenfalls offensichtlich, dass sie durch den Verkauf der Kredite seitens der Bank wohl auch nicht kleiner wird?! Es ist anzunehmen, dass der Finanzinvestor eher von seinem Recht Gebrauch macht, die Grundschuld einzufordern.

Der gesamte Finanzierungsbedarf aller Häuslebauer in Deutschland beträgt ca. 1,1 Billionen EUR. Davon wurden bisher ca. 1-2 Prozent der Kredite verkauft. Laut Informationen bei www.faz.net hat die Commerzbank bisher Forderungen im Wert von 300 Mio. EUR verkauft. Dies waren nach Angaben der Bank alles Kredite, bei denen die Kunden mit ihren Zahlen bereits im Verzug waren. Was man auch wissen sollte, auf politischer Ebene gibt es Einigkeit über den Handlungsbedarf. Eine gesetzliche Neuregelung - wahrscheinlich die “Einheit” von Grundschuld und Sicherungsvertrag bei Verkauf - wird kommen.
Bild: © Markus Hein / PIXELIO

Autor: Stefan
Datum: Mittwoch, 23. Januar 2008 21:08
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Finanzierung

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

2 Kommentare

  1. 1

    Interessant nachzulesen sind einige Berichte, und davon gibt es viele, wo aufgeführt ist welche Banken ihre Kreditverträge verkaufen. Zum überwiegenden Teil sind es Geldinstitute, von denen ich noch nie etwas gehört habe.

    Das diese (kleinen) Kreditgeber zwecks Bilanzausgleich Kredite verkaufen kann ja aus wirtschaftlicher Sicht noch einleuchten.

    Doch auch Sparkasse, Commerzbank, Dresdner Bank und Eurohypo werden genannt. Und das kann einem dann schon zu denken geben. Sind das doch aus Bauherrensicht renomierte Geldinstitute, die jeder kennt.

    Was ja hier im Blog bereits angesprochen wurde ist, dass die Grundschuld zu 100% sofort eingefordert werden kann.

    Und jetzt kommt das ABER: Bei einer Hypothek ist das nicht der Fall. Diese ist vollständig an den Kredit gebunden und gehört damit zur Kreditsumme.
    Viele (alle?) Banken sind aber dazu übergegangen statt einer Hypothek die eingetragene Grundschuld bei Kreditverträgen zu verwenden.
    Ein Schelm wer böses dabei denkt.

    Hier noch zwei interessante Links, die Betroffenen sicherlich als eine der ersten Anlaufstellen dienen können:

    http://www.igbank.de/index.html
    http://verkaufte-kredite.de/index.html

    Bleibt zu hoffen das die Politik hier schnell und zu Gunsten der Kreditnehmer entscheidet.

    Gruß
    Ralf-Peter

  2. Klaus Hermann Kinkler
    Freitag, 3. Juni 2011 12:26
    2

    hallo ralf-peter, vielen Dank für deinen kleinen Zusatz das hat mir wirklich weiter geholfen etwas tiefer in das geschehen einzusteigen.Ich beschäftige mich jetzt seit einigen Wochen damit, die richtige Finanzierung für ein Hausbau zu finden, aber es werden einem an jeder Ecke Steine in den Weg geworfen. Ein Ratgeber der mich dabei ziemlich ausführlich aufgeklärt hat ist darlehenhaus.de sollte für alle Interessenten eine gute Erste Anlaufstelle sein.

Kommentar abgeben!

CAPTCHA-Bild Audio-Version
Bild erneut laden