Baunebenkosten 1
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Baunebenkosten gerade am Anfang des Bauprojektes jede Menge Unsicherheit in sich bergen. Dennoch muss man spätestens bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs sehr konkrete Vorstellungen von der Höhe der Baunebenkosten haben. Hilfreich hierbei ist es, einen kompetenten Hausverkäufer an seiner Seite zu wissen, auch wenn ich mich immer fragte, ob dieser die Kosten vielleicht doch etwas zu niedrig ansetzt, damit das Projekt am Ende erschwinglicher aussieht – meiner hat es nicht gemacht!
Okay, welche Kosten sind zu beachten und wie hoch sind diese? Bei der Ermittlung der Baunebenkosten sollte man meiner Meinung nach zwischen prozentualen und absoluten Kosten unterscheiden. Es gibt Kosten, die stehen in einem prozentualen Zusammenhang zum Kaufpreis des Grundstückes bzw. Hauses – dazu gehört zum Beispiel die Maklercourtage. Andere Kosten wiederum fallen absolut an – zum Beispiel die Bereitstellung des Baustroms.
Ich beginne mal mit den prozentualen Kosten. Da hätten wir die Grunderwerbssteuer mit 3,5%, sie ist für den Erwerb des Grundstückes zu bezahlen. Da aber Grund und Haus eine Einheit bilden, muß diese auch für das Haus bezahlt werden, falls der Grundstückserwerb mit dem Hausbau/-kauf verbunden ist - einer der Nachteile beim Kauf eines alten Hauses. Des weiteren hätten wir da die Maklercourtage mit 3,5-7%, die Notargebühren mit ca. 1% und den Grundbucheintrag mit ca. 0,5%. Dieser Kostenblock macht zusammen schon bis zu 12% vom Grundstückspreis aus. Ein weitere Notarrechnung steht an, sobald die Grundschuld eingetragen wird. Diese kann wohl ebenfalls bis zu 1% betragen – das werde ich nachtragen, sobald es bei uns soweit ist!
Im kommenden Teil2 werde ich die absoluten Kosten genauer unter die Lupe nehmen.
Montag, 21. Januar 2008 22:52
[...] schon im ersten Teil der Serie über die Baunebenkosten angekündigt, werde ich den zweiten Teil der Serie den absoluten Kosten widmen. Unter den [...]
Dienstag, 16. Juni 2009 11:23
> …sobald die Grundschuld eingetragen wird.
Was bedeutet es eigtl, dass ein Grundschuld eingetragen wird?
Gruß
Dienstag, 16. Juni 2009 22:05
Hi Michael,
ich bin kein Jurist, aber soweit ich das verstehe, heisst das, dass die Bank auf das Grundstück zugreifen kann, falls Du Deine Raten nicht bezahlst!
Dies ist wohl nur der Fall, wenn die Grundschuld ins Grundbuch eingetragen ist!?
Gruß,
Stefan
Samstag, 11. Dezember 2010 13:01
[...] sehr informativer Beitrag “Baunebenkosten” befindet sich bei Zepernicker.de, falls es um den Hausbau [...]